Moodle-Lernplattform der Körschtal Gemeinschaftsschule

Seit dem 20.04.2020 nutzen wir unser Moodle.

Eine DSGVO-konforme Lösung für die Video-Kommunikation steht in Moodle seit 27.04.2020 bereit.

Link zur Moodle-Lernplattform

Elternarbeit wird an unserer Schule großgeschrieben.

Bei der Schulentwicklung der Grundschule/Werkrealschule zur Ganztages- und Gemeinschaftsschule liegt ein Schwerpunkt darin, die Meinungen, Sorgen und Ängste der Eltern ernst zu nehmen und in den Schulalltag einfließen zu lassen. Durch Elternbriefe, Gespräche, Elternabende, Elternbefragungen und Schullaufbahnberatungen treten wir deswegen in einen intensiven Austausch mit Ihnen.

Elternabende

Einmal pro Halbjahr findet ein Elternabend statt. Dort haben die Eltern die Möglichkeit sich kennenzulernen und erhalten wichtige Informationen. Es werden allgemeine Fragen diskutiert und Vorhaben der Klasse geplant. Jede Klasse wählt einen Elternvertreter und seinen Stellvertreter. Eltern, die nicht am Elternabend teilnehmen konnten, sind verpflichtet sich beim Elternvertreter zu informieren.

Die gewählten Elternvertreter und die Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat wählt sich wiederum einen Elternbeiratsvorsitzenden und einen Stellvertreter.

Der Elternbeiratsvorsitzende und zwei weitere Elternbeiräte sind Mitglieder der Schulkonferenz.

Elternbrief

Mehrmals im Schuljahr gibt es von der Schulleitung einen Elternbrief, der über die wichtigsten Ereignisse im Schulleben informiert.

Beratungskonzept der Körschtalschule

Das Schwerpunktthema des Pädagogischen Tages im Schuljahr 2017/18 am 30. April 2018 bildete das „Beratungskonzept der Körschtalschule“. Ein Zeitstrahl visualisiert unser Beratungskonzept von der Grundschulförderklasse bis zur Klasse 10.

Beratungsbedarf?

Hier ist der Anmeldebogen zur Beratung bei Ina Voß (Beratungslehrkraft) für

Schullaufbahnfragen

Schulschwierigkeiten wie:

  • allgemeine Leistungsschwäche
  • Lese-Rechtschreibschwäche
  • Verhalten
  • Motivation
  • Konzentration / AD(H)S

Anmeldebogen zur Beratung bei Ina Voß: Datei downloaden

Flyer Beratung durch Beratungslehrkräfte:  Datei downloaden

 

Die Körschtalschule erzielt eine hohe Akzeptanz unter den Eltern...,

... das sind die Ergebnisse einer Umfrage, die die Schule am Anfang und am Ende des ersten Jahres als Gemeinschaftsschule an das Marktforschungsunternehmen kom,ma aus München in Auftrag gab. Besonders zufrieden waren die Eltern mit der Kommunikation und Zusammenarbeit mit ihnen sowie mit der Abstimmung der Lern- und Entwicklungsziele in den Lernentwicklungsgesprächen. Eine hohe Zustimmung erhielt außerdem die Förderung der sozialen und der Persönlichkeitsentwicklung. Auch das kooperative Lernen wurde als Plus empfunden. Der verantwortliche Umgang mit Medien wurde ebenso erwähnt wie das tolle pädagogische Konzept! Wir bedanken uns für das entgegen gebrachte Vertrauen und werden alles daran setzen, die Gemeinschaftsschule Körschtal weiterhin so positiv voranzutreiben!

Ihr Team GMS

Hier ist das Fazit:

"Fast alle Eltern würden Ihre Kinder wieder an der Körschtalschule anmelden und auch die Schule weiterempfehlen. Das spiegelt sich auch in dem sehr hohen Bindungsindex der Eltern mit 87 wider.

Hauptgrund für den Besuch der Körschtalschule ist das Konzept der Gemeinschaftsschule. Diesen Grund nannten 18 von 19 Eltern. Weitere wichtige Gründe sind das pädagogische Konzept und die räumliche Nähe zum Wohnort.

Besonders wichtig sind den Eltern die Förderung der sozialen Entwicklung und der Persönlichkeitsentwicklung, das individualisierte Lernen, das Abstimmen von Lernzielen, Methodentraining sowie die Weitergabe von Infos durch die Schule."

Download Ergebnis Herbst 2014

Download Endergebnis Sommer 2015

Elternvereinbarung

Worauf weisen Sie ihr Kind hin?

  • Das Rauchen, Alkohol, sowie der Handel und der Konsum jeglicher Drogen sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Die Benutzung mitgebrachter Unterhaltungselektronik (mp3- Player, Handy …) ist während der Unterrichtszeit und den Pausen verboten.
  • Während der Unterrichtszeit und während der Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes verboten.
  • Direkte Unterrichtswege zwischen Schule und Sportstätten sind unbedingt einzuhalten! Das Einkaufen ist untersagt!

Elternpflichten

  • In Krankheitsfällen ist die Schule noch am selben Tag zu benachrichtigen.
  • Bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
  • Bei längerfristiger Nichtteilnahme am Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen ist ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind nur in Ausnahmefällen (mit Bestätigung des Arztes) möglich.
  • In der Schule erkrankte Kinder sind von den Eltern oder von diesen persönlich beauftragten Personen abzuholen.
  • Beurlaubungen (siehe Details und Regelungen zur Schulordnung)

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

  • Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung werden nach § 90 des Schulgesetzes und unseren eigenen Schulregeln geregelt.
Schulwegeplan
 

Parken

Zur Sicherheit unserer Kinder parken Sie bitte auf der Paracelsusstrasse. Das Befahren und  Parken des Lehrerparkplatzes und des Schulhofes ist nicht gestattet.

Die Kinder verabschieden sich am Schultor von den Eltern und gehen alleine über den Schulhof in das Schulgebäude. Dies fördert zum einem die Selbständigkeit der Kinder, zum anderen wird auf diese Weise verhindert, dass sich fremde Erwachsene im Schulgelände aufhalten.

Krankheit - Unfall - Versicherung

Bei Krankheit informieren Sie bitte einen Klassenkameraden. So kommt die Entschuldigung direkt bei der Lehrerin an. Erstklässler dürfen auch telefonisch über das Sekretariat (0711 216 98 380) entschuldigt werden. Ab dem dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung  vorgelegt werden.

Bei häufigen Fehltagen, ob entschuldigt oder unentschuldigt geht die Schule in das Gespräch mit den Eltern. Gegeben falls wird eine amtsärztliche Untersuchung vorgeschlagen.

Das Einleiten einer Ordnungswidrigkeit  (Bußgeld) erfolgt bei häufigem unentschuldigtem Fehlen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Schulbesuchsverordnung (Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen vom 21. März 1982).

Bei Unfällen in der Schule oder auf dem Schulweg tritt die gesetzliche Unfallversicherung  in Kraft. Wenn Ihr Kind nach einem solchen Unfall einen Arzt aufsucht, geben Sie dort bitte an, dass es sich um die Folge eines Schulunfalls handelt. Bitte denken Sie auch daran, den Schulunfall im Sekretariat zu melden. Sie erhalten dann eine entsprechende Unfallanzeige. Liegt der Gemeindeunfallversicherung keine entsprechende Unfallanzeige vor, werden die Kosten auch nicht übernommen. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind Unfälle von Schülern während des Unterrichts und auf dem Schulweg versichert.

Die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung deckt Schäden und Verlust der Garderobe und der Musikinstrumente ab.

Krankheitsanzeige