Schulanmeldung für die weiterführende Schule

Die Aufnahme an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen findet in diesem Schuljahr vom 7. März 2022 bis 10. März 2022 statt.

In diesem Schuljahr kann die Anmeldung auch elektronisch oder fernmündlich vorgesehen werden. Eine Anmeldung in Präsenz ist nicht zwingend nachzuholen.

Folgende Unterlagen sind bei einer fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung an die Schule zu übersenden:

Aktuell neu: Eltern, die das "besondere Beratungsverfahren" in Anspruch nehmen, sollten ihr Kind grundsätzlich an der von ihnen gewünschten Schule zum regulär vorgesehenen Termin anmelden, auch wenn die Beratung noch nicht abgeschlossen ist und sie sich ggf. noch anders entscheiden werden. Sie können spätestens bis 1. April 2022 eine Ummeldung vornehmen.

Übersicht der Schularten (Gemeinschaftsschule, Realschule, Gymnasium)

Schulanmeldung für die Gemeinschaftsschule (Klasse 5)

Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage der Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung.

Diese berücksichtigt:

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.

Informationen zur Grundschulempfehlung, zum Aufnahme- und besonderen Beratungsverfahren erhalten Sie durch die Körschtal Gemeinschaftsschule.

 

Weitere Informationen

KM-Broschüre: Von der Grundschule in die weiterführende Schule

https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Publikationen%202019/2019%20Grundschule%20SCREEN.pdf

Das Aufnahmeverfahren

Jedes Kind ist individuell. Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen. Das baden-württembergische Schulwesen bietet allen Kindern und Jugendlichen eine ihren individuellen Möglichkeiten angemessene Schulart an. Doch welche Schulart ist die Richtige?

Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wurden die Rechte der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schulart gestärkt. Sie entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besuchen soll. Hierzu müssen sie Lernstand und Entwicklungspotenzial ihres Kindes berücksichtigen.

Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse

Im ersten Halbjahr der Klasse 4, in der Regel bis zum Beginn der Herbstferien, veranstaltet die Körschtal Gemeinschaftsschule einen Informationsabend. Wir informieren an diesem Abend über Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse unserer Bildungseinrichtung.

Die Grundschulempfehlung

Am Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für jedes Kind eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart jedes Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.

Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.

Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe.

Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben.

Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden Grundschulempfehlung kann die Schulleitung den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie bei der Anmeldung nicht vorlegen.

Das besondere Beratungsverfahren

Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Gegebenenfalls können allgemeine Begabungstests durchgeführt werden. Die Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen.


Quelle: https://www.service-bw.de